Förderverein
Der Förderverein des Friedrich-Albert-Lange-Berufskollegs unterstützt schon seit vielen Jahren die Bildungs- und Erziehungsarbeit des Berufskollegs durch finanzielle Zuwendungen. Wichtigstes Ziel des Fördervereins ist es Maßnahmen finanziell zu unterstützen, für die keine öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Auszug aus der Satzung
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen: "Förderverein der Friedrich-Albert-Lange-Schule e.V.".
Er ist ins Vereinsregister einzutragen. Sein Sitz ist Duisburg.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Berufsbildung.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) die Förderung von Schülern der Friedrich-Albert-Lange-Schule,
b) die Förderung der Friedrich-Albert-Lange-Schule,
c) die Förderung der Berufsbildung.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
15 Euro
Ansprechpartnerin:
Frau Julia Doppelfeld